Ziel meiner Arbeit ist eine individuelle, einfühlsame und umfassende Beratung meiner Mandanten.
Angesichts der auch für Fachleute nicht mehr überschaubaren Fülle von Rechtsfragen und der dazu ergangenen Rechtsprechung kann eine solche Beratung heute nur mehr auf der Grundlage einer klaren Spezialisierung erfolgen. Auf diesem Hintergrund habe ich mich entschlossen, ausschließlich familienrechtliche Mandate zu betreuen, d.h. solche aus den Bereichen
- Scheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehewohnung und Hausratsverteilung
- Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen
- Erbrecht, soweit mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen zusammenhängend
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
- jeweils auch mit dem etwaigen auslandsrechtlichen Bezug.
Soweit das Mandat Gebiete betrifft, die außerhalb des Tätigkeitsfeldes der Kanzlei liegen, werden in Ihrem Einverständnis qualifizierte Kooperationspartner eingeschaltet.
Vorrangig angestrebt wird eine kostengünstige und schnelle außergerichtliche Erledigung. Soweit das Gesetz die Einschaltung der Gerichte verlangt oder eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, setze ich Ihre Rechte mit vollem Engagement vor Gericht durch.
Ich bin berechtigt, Sie vor folgenden Gerichten zu vertreten:
- alle deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
- Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgerichte
- Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) und Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Meine Kanzlei verfügt außer über eine gut ausgestattete Bibliothek über alle modernen Kommunikationmöglichkeiten. Durch die Nutzung des Internets und der großen rechtswissenschaftlichen Datenbanken wie juris, beck-online und MDR-online kann ich die aktuellste Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Literatur zu Rate ziehen und dadurch ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Prüfung Ihrer Anliegen erreichen.
|